Einigungsstelle


Vor allem im Bereich der sog. "erzwingbaren Mitbestimmung" sieht das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) zur Beilegung von Meinungsverscheidenheiten die Durchführung eiener innerbetrieblichen Streitschlichtung vor:

 

Das sogenannte Einigungsstellenverfahren .

 

Die Einigungsstelle besteht aus einem unpareiischen Vorsitzenden, auf den sich Arbeitgeber und Betriebsrat einigen müssen, und einer gleichen Anzahl von Beisitzern beider Seiten.

 

Natürlich ist es gerade hier wichtig, arbeitsrechtlich kompetente Persönlichkeiten in die Einigungsstelle zu berufen.

 

Hier stehe ich Ihnen als Einigungsstellenvorsitzender - oder als Beisitzer zur Vertretung Ihrer Interessen - gerne zur Verfügung.

 

Hier können Sie eine Anfrage per Mail an mich senden.